Vertragsbedingungen

 

Wir bitten unsere Gäste nachfolgende Vertrags- undGeschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Der Inhalt wird in regelmäßigen Abständen eventuell veränderten Gesetzgebungen angepasst.

Allgemeines
EAST AFRICANNATURE SAFARIS Ltd., im weiteren EANS genannt, organisiert Reisen durch Ostafrika. Das umfasst die Staaten Uganda, als Sitz desUnternehmens, sowie Kenia, Tansania, Burundi, die Demokratische Republik Kongo und Ruanda. Auch der Süd-Sudan gilt als Reiseziel, wird jedoch aufgrund der noch unüberschaubaren Sicherheitslage im Moment nur bedingt angeboten.

EANS vermittelt auch Dienste Dritter, d.h. Reiseanbieter, Hotel-, Zelt- und Gasthausunterkünfte und Vermietungen.

Bitte beachten Sie bei allen Buchungen die in den jeweiligen Zielländern herrschenden Feiertags- und Ferienregelungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in Afrika der allgemeine Standard, die hygienischen Bedingungen, der Service und die Sicherheit oft nicht denen Ihres Heimatlandes entsprechen. Trotzdem ist das Reisen in Afrika kein ausgesprochenes Risiko.

1. Allgemeine Bedingungen
Mit Zustandekommen eines Vertrages, wie z.B. Reiseanmeldung und/ oder Übermittlung einer Zahlung/ Anzahlung auf ein Konto von EANS, werden nachfolgende Bedingungen verpflichtend akzeptiert.
Vertragsbedingungen, die nicht nachfolgend aufgeführt bzw. enthalten sind, müssen schriftlich fixiert und jedem Vertragspartner ausgehändigt werden. Änderungen oder Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Vertragsbedingungen haben nicht automatisch die vollständige Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
EANS behält sich unentgeltliche Abweichungen im Reiseprogramm vor.

2. Gerichtsstand
Der Hauptsitz von EANS ist Kampala Uganda und unterliegt somit ausschließlich den Gesetzgebungen der Republik Uganda.
Da EANS auch Reisen anderer Reiseanbieter, sowie Hotel-, Zelt- und Gasthausunterkünfte vermittelt, gelten im Falle dessen deren Bedingungen.

3. Buchung und Zahlung
Buchungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Fax vorgenommen werden.
Grundlage von Buchungen sind konkrete Angaben zum gewünschten Reiseziel und zur Person des Reisegastes, wie

  1. Name
  2. Anschrift
  3. Alter
  4. Reisepass-Details
  5. ggf. Angaben zu Essgewohnheiten bei Reisenden mit Diätprogrammen oder Unverträglichkeiten bzw. bei Vegetariern
  6. ggf. relevante Angaben zurGesundheit

EANS legt die Rechtmäßigkeit der Angaben allen Tour- und Preisermittlungen zugrunde. Im Falle von Komplikationen resultierend aus Abweichungen oder unkorrekten Angaben lehnt EANS jegliche Gewähr und Haftung ab.
Mit der Buchung geht der Reisende ein Vertragsverhältnis mit EANS ein und es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung ist sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen unter Verwendung der Buchungsnummer an folgende Bankverbindungen zu leisten:

Bitte unbedingt beachten: Alle Bank- und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggeber.
Für einen reibungslosen Überweisungsablauf können wir nurausschließlich TELEGRAPHISCHEN Geldtransfer akzeptieren. Bitte nutzen Sie folgende Bankverbindungen:

  1. Für EURO(€)-Überweisungen benutzen bitte folgende Bankverbindung:

 

Art der Zahlungt. t. (Telegraphic Transfer)
Zahlung durch Barclays Bank Plc London
SWIFT Code BARC GB 22
IBAN
GB43BARC20325357227222

Zur Weiterleitung an

Bank Barclays Bank Uganda Ltd.
Niederlassung Jinja Road, Kampala
SWIFT Code  BARC UG KX
Landes
Code UG (Uganda)
CITY Code none

Kontoinhaber EAST AFRICAN NATURE SAFRIS Ltd.
Kontonummer 58 00 95 39 54


  1. Für USDOLLAR ($)-Überweisungen benutzen bitte folgende Bankverbindung:

 

Art der Zahlungt. t. (TelegraphicTransfer)
Zahlung durch Barclays Bank Plc New York
SWIFT Code BARC US 33
A/c No.
050022989

Zur Weiterleitung an

Bank Barclays Bank UgandaLtd.
Niederlassung Jinja Road, Kampala
SWIFT CodeBARC UG KX
Landes
Code UG (Uganda)
CITY Code none

KontoinhaberEAST AFRICAN NATURE SAFRIS Ltd.
Kontonummer58 00 98 89 44


  1. Für Überweisungen und Transfers aller übrigen Währungen benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

 

Art der Zahlungt. t. (Telegraphic Transfer)
Zahlung durchBarclays Bank Plc New York
SWIFT Code BARC US33
A/c No.
050022989

Zur Weiterleitung an

Bank Barclays Bank Uganda Ltd.
Niederlassung Jinja Road, Kampala
SWIFT Code BARC UG KX
Landes
Code UG (Uganda)
CITY Code none

Kontoinhaber EAST AFRICAN NATURE SAFRIS Ltd.
Kontonummer 58 00 95 39 11

Nach Zahlungseingang wird die Buchung (Reisevertrag) durch EANS bestätigt.

Wichtig: Nach Ablauf der Frist ist der Vertrag unter Umständen hinfällig und muss neu gestaltet werden.

Der Gesamtpreis der Reise ist bis spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt auf oben angeführtes Konto zu zahlen. In besonderen Fällen wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Das trifft ein bei:

  1. hochsaisonalen Reisen (01.Junibis 30. August + 01.Dezember bis 30.Januar)
  2. lediglich Gorillatracking
  3. Flugreisen
  4. bei Buchungen, die weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen
  5. bei Ersteigerungen per Internet o. ä.

Nach Eingang der kompletten Zahlung erhält der Vertragspartner eine Reisebestätigung.
Sollte die Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet werden, behält sich EANS vor, vom Vertrag zurück zu treten und Rücktrittskosten zu fordern.

4. Rückzahlung
Ist die Reise nicht vertragsgemäß erbracht worden, so hat der Reisende einen Anspruch auf Rückzahlung. Der Anspruch darf jedoch nicht unverhältnismäßig sein, andernfalls hat EANS ein Recht auf Ablehnung. Eine Ablehnung erfolgt ebenfalls, wenn derReisende es versäumt hat, den Mangel während des Reiseverlaufs anzuzeigen und EANS somit keine Möglichkeit auf Abstellung in zumutbarer Frist gegeben hat.

Die Rückerstattung des Preises für gebuchte Gorilla-Permits ist aufgrund der Regularien der Uganda Wildlife Authority (UWA) nicht bzw. nur in Ausnahmefällenmöglich, siehe bitte Gorillatracking.

Siehe auch 6.Rücktritt

5. Preise
Die Preise unserer Angebote enthalten die in der Reisebeschreibung konkret aufgeführten Leistungen. Daneben enthalten sie verdeckte Kosten für Kraftstoff, Versicherungen, Steuern, Personal-, Büro- und Verwaltungskosten sowie Kosten Dritter.
Die nicht im Preis enthaltenen Kosten müssen vom Reisegast getragen werden.
EANS behält sich das Recht vor in Ausnahmefällen, den im Vertrag fixierten Reisepreis aufgrund von besonderen Umständen zu erhöhen. Diese besonderen Umstände umfassen erhebliche Preiserhöhungen von:

  1. Kraftstoffen,
  2. Devisenwechselkursen,
  3. amtliche Gebühren,
  4. Steuern,
  5. Hotel-/ Übernachtungskosten.

Der Reisepreis wird nur um die Erhöhung obengenannter Faktoren heraufgesetzt und hat dem Reiseteilnehmer sofort, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, mitgeteilt zu werden. Erhöht sich der Reisegesamtpreis um mehr als 10%, so hat der Reisende das Recht vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten. Er hat ebenfalls das Recht auf ein Angebot zu einer gleichwertigen Alternativ-Reise.

6. Rücktritt
6.1 Durchden Veranstalter

Ein Rücktritt vom Vertrag durch EANS kann erfolgen wenn:

  1. höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, gerichtliche Anordnungen, Terrorismus, Streiks, Probleme aufgrund von Witterungsbedingungen, Ausbruch von Seuchen, Kriegsfall oder ähnliches, ein Reisen nicht zulassen,
  2. die erforderliche Mindestzahl der Mitreisenden nicht erzielt wird.

In diesen Fällen wird dem Reisegast eine alternative Reise angeboten oder der Preis in voller Höhe zurück erstattet.

Im Falle einer Vertragskündigung aufgrund von

  1. unkorrekten oder unvollständigen Angaben zur Person des Reisegastes gemacht wurden,
  2. Zahlungen nicht, nicht in voller Höhe der Forderung oder nicht innerhalb der angegebenen Fristen geleistet wurden,
  3. Störungen / gesetzeswidrige Handlungen durch den Reiseteilnehmer während der Durchführung der Reise,

erfolgt keine Erstattung, bzw. eine Erstattung nach Abzug einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Eventuell eintretende Mehrkosten fallen dem Vertragspartner zu Last.

6.2 Durch den Reisegast
Eine Aufkündigung des Vertragsverhältnisses durch den Reisegast ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei sich die Frist aus dem Eingang der Kündigung bei EANS berechnet.
In Falle dessen, kann EANS eine angemessene Entschädigung vor Reiseantritt geltend machen. Es gelten hierbei folgende Prozentsätze des Gesamtreisepreises pro Person:

  1. Kündigung bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 %
  2. Kündigung 59 bis 50 Tage vor Reiseantritt 20 %
  3. Kündigung 49 bis 40 Tage vorReiseantritt 30 %
  4. Kündigung 39 bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 %
  5. Kündigung 29 bis 20 Tage vorReiseantritt 75 %
  6. Kündigung 19 bis 10 Tage vorReiseantritt 90 %
  7. Kündigung 9 bis0 Tage vor Reiseantritt 100 %

Bei speziellen, auf Wusch des Reisenden, erstellten und kalkulierten Reisen, kann es aufgrund von Vermittlungen Dienste Dritter Abweichungen von dieser Regelung geben.

EANS bietetd em stornierenden Reisenden die Möglichkeit einen Dritten anstatt seiner selbst in das Vertragsverhältnis einzubringen (Umbuchung). Eventuell entstehende Mehrkosten hat der Reisende oder die neu einzubringende Person zu tragen. Bis zum Abschluss des Vertrages mit der dritten Person haftet der Reisende als Gesamtschuldner. Das Recht zur Ablehnung des Dritten, aus Gründen der Sicherheit, Einhaltung von Gesetzen und behördlichen Anordnungen, behält sich EANS ausdrücklich vor. Bei einer Umbuchung wird grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von  € 50, - bzw. € 45, - berechnet.
Dem Reisenden sei angeraten, sich vor Reiseantritt gegen anfallende Rücktrittskosten-Entschädigungen durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu versichern.

7. Haftung
Haftungsansprüche gegenüber EANS unterliegen einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung der Reise, wobei hier das Eingangsdatum desSchriftsatzes bei EANS gilt. Mit Verstreichen der Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweislich an einer fristgemäßen Geltendmachung gehindert wurde. Mit Ablauf eines vollen Kalenderjahres gilt der Anspruch als verjährt, wobei die Verjährung nach Ablauf des letzten Reisetags beginnt.

EANS haftet gegenüber dem Reisenden für:

  1. eine gewissenhafte und professionellePlanung und Vorbereitung der Reise,
  2. die Richtigkeit aller im Angebot enthaltenen Leistungen,
  3. das Organisieren, Reservieren und zur Verfügung stellen der Vertragsleistungen,
  4. die Erbringung des Reisevertrags und dem ordnungsgemäßen Ablauf der Reise,
  5. die standartgerechte, sorgfältige Auswahl und Überprüfung Dienste und Leistungen Dritter,
  6. die Vollständigkeit, Sicherheit und Funktionalität des zu stellenden Equipments.

 

8. Haftungsbeschränkungen
Die Haftungssumme beschränkt sich bei entstandenen Schäden auf die maximale Summe des Reisegesamtpreises. Das schließt keine  Personenschäden ein.

Es liegt eine Haftungsbeschränkung gegenüber EANS vor:

  1. wenn EANS lediglich der Vermittler Dienste Dritter, Luftfrachtgesellschaften eingeschlossen, ist,
  2. bei Unfällen/ Todesfall im Rahmen von sportlichen Aktivitäten, wie Bergsteigen, Biking, Motor-Biking,Tauchen, Rafting, Tracking etc., laut Reiseprogramm, sowie aller nicht im Reisevertrag enthaltenen Aktivitäten,
  3. dem Reisenden ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wird.

Stand: Januar 2010